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   BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75   

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https://dejure.org/1980,1157
BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75 (https://dejure.org/1980,1157)
BFH, Entscheidung vom 27.03.1980 - IV R 48/75 (https://dejure.org/1980,1157)
BFH, Entscheidung vom 27. März 1980 - IV R 48/75 (https://dejure.org/1980,1157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 328
  • NJW 1980, 2728 (Ls.)
  • DB 1980, 2063
  • BStBl II 1980, 328
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.09.1976 - IV R 20/76

    Arzt - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Erstellung selbständiger

    Auszug aus BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75
    Die Steuervergünstigung ist dem Kläger auch deshalb zu versagen, weil die Beurteilung des FG, daß die Gutachtertätigkeit des Klägers eine wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs. 4 EStG gewesen sei, mit den inzwischen ergangenen BFH-Entscheidungen vom 12. Dezember 1974 IV R 198/71 (BFHE 115, 33 , BStBl II 1975, 476 ) und vom 22. September 1976 IV R 20/76 (BFHE 120, 204 , BStBl II 1977, 31 ) nicht in Einklang zu bringen ist.

    In dem weiteren Urteil IV R 20/76 hat der BFH außerdem entschieden, daß ein Arzt, der neben seiner nichtselbständigen Arbeit selbständig laufend ärztliche Gutachten über den Gesundheitszustand der von ihm untersuchten Personen erstellt, damit eine nach § 34 Abs. 4 EStG nichtbegünstigte, typische praktische Berufsarbeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG auch dann ausübt, wenn er keine eigene eingerichtete Arztpraxis besitzt.

  • BFH, 28.01.1971 - IV R 194/70

    Hochschullehrer - Verfassungsrechtsstreit - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75
    Das FA führt zur Begründung seiner Revision u.a. aus, das FG-Urteil verletze § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG , weiche von dem BFH-Urteil vom 28. Januar 1971 IV R 194/70 (BFHE 102, 367 , BStBl II 1971, 684 ) ab, verstoße gegen den Inhalt der Akten und sei wegen mangelnder Sachaufklärung zu rügen.

    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob er an der in dem Urteil IV R 194/70 angedeuteten Auffassung, daß bei vorübergehender Tätigkeit die Wiederholungsabsicht erforderlich sei, auch im Falle einer Entscheidungserheblichkeit festhalten und damit die oben erwähnte Ansicht von Littmann bestätigen würde.

  • BFH, 12.12.1974 - IV R 198/71

    Nichtselbständige Tätigkeit - Arzt - Ärztliches Gutachten - Gutachtenerstattung -

    Auszug aus BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75
    Die Steuervergünstigung ist dem Kläger auch deshalb zu versagen, weil die Beurteilung des FG, daß die Gutachtertätigkeit des Klägers eine wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs. 4 EStG gewesen sei, mit den inzwischen ergangenen BFH-Entscheidungen vom 12. Dezember 1974 IV R 198/71 (BFHE 115, 33 , BStBl II 1975, 476 ) und vom 22. September 1976 IV R 20/76 (BFHE 120, 204 , BStBl II 1977, 31 ) nicht in Einklang zu bringen ist.
  • BFH, 24.05.1962 - IV 74/61 U

    Abgrenzbarkeit von Einkünften aus dieser Gutachtertätigkeit von den übrigen

    Auszug aus BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75
    Das entspricht den Grundsätzen der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 21. Juni 1956 IV 245/56 U, BFHE 63, 130, BStBl III 1956, 247, und Vorbescheid und Urteil vom 14. Dezember 1961/24. Mai 1962 IV 74/61 U, BFHE 75, 400, BStBl III 1962, 414).
  • BFH, 16.01.1958 - IV 104/57 U

    Steuerrechtliche Einordnung der freiberuflichen Nebentätigkeit eines angestellten

    Auszug aus BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75
    Der Kläger übersieht, daß zur Berufstätigkeit eines Arztes auch die Tätigkeit derjenigen Ärzte gehört, die in medizinischen Fachgebieten tätig sind, bei denen der Zweck der Untersuchung aber nicht unmittelbar auf die Heilbehandlung gerichtet ist, bei denen also zusätzliche besondere Fähigkeiten gefordert werden, die in einem untrennbaren Zusammenhang zur ärztlichen Tätigkeit stehen (so bereits das BFH-Urteil vom 16. Januar 1958 IV 104/57 U, BFHE 66, 535, BStBl III 1958, 205, über den Fall eines Bakteriologen und Serologen).
  • BFH, 21.06.1956 - IV 245/56 U

    Steuerrechtliche Regelung in einer freiberuflichen Betätigung - Wissenschaftliche

    Auszug aus BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75
    Das entspricht den Grundsätzen der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 21. Juni 1956 IV 245/56 U, BFHE 63, 130, BStBl III 1956, 247, und Vorbescheid und Urteil vom 14. Dezember 1961/24. Mai 1962 IV 74/61 U, BFHE 75, 400, BStBl III 1962, 414).
  • BFH, 12.11.1981 - IV R 187/79

    Gutachten über Erwerbsunfähigkeit - Krankheitsbefund - Invalidität -

    Geht man aber davon aus, daß die Gutachtertätigkeit des Klägers den Aufgabenkreis umfaßte, wie ihn der Kläger selbst dargelegt hat, so muß man mit dem FG zu dem Ergebnis gelangen, daß der Kläger mit seiner Gutachtertätigkeit eine ärztliche Berufstätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausgeübt hat, wie sie der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BFHE 120, 204, BStBl II 1977, 31 und Urteil vom 27. März 1980 IV R 48/75, BFHE 130, 328) versteht und oben dargelegt hat.
  • BFH, 18.07.1985 - IV R 59/83

    Wissenschaftliche Tätigkeit - Beratender Volkswirt - Abfassung von Gutachten -

    Er hat damit - trotz des möglicherweise erheblichen Umfangs seiner Darlegungen - den Rahmen der praktischen Berufstätigkeit nicht verlassen (zur Gutachtertätigkeit eines Arztes, die ebenfalls seiner praktischen Berufstätigkeit zugerechnet wird, vgl. BFH-Urteil vom 27. März 1980 IV R 48/75, BFHE 130, 328).
  • BFH, 08.10.1981 - IV R 202/79

    Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit - Verträglichkeit eines Präparats -

    Das gilt insbesondere auch für die praktische Berufstätigkeit der Ärzte, zu der jede Art von medizinischen Untersuchungen gehört, gleichgültig, ob sie zum Zweck der vorbeugenden Prüfung des Gesundheitszustandes, zur Vornahme einer Heilbehandlung bei einem Kranken oder zur medizinischen Untersuchung im Rentenfeststellungs- und ähnlichen Verfahren erfolgt (BFH-Urteil vom 27. März 1980 IV R 48/75, BFHE 130, 328, m. w. N.).
  • BFH, 17.10.1985 - IV R 51/82

    Einordnung einer Tätigkeit eines Arztes hinsichtlich einer Substanztestung zur

    Das gilt insbesondere auch für die praktische Berufstätigkeit der Ärzte, zu der jede Art von medizinischen Untersuchungen gehört, gleichgültig, ob sie zum Zweck der vorbeugenden Prüfung des Gesundheitszustands, zur Vornahme einer Heilbehandlung bei einem Kranken oder zur medizinischen Untersuchung im Rentenfeststellungs- und ähnlichen Verfahren erfolgt (BFH-Urteil vom 27. März 1980 IV R 48/75, BFHE 130, 328, m. w. N.).
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